Über uns

Herzlich Willkommen beim GesundHarz e.V.

Der Verein GesundHarz e.V. ist ein umfangreiches Netzwerk aus Hotels, Kliniken, Gesundheitsanbietern, Krankenkassen und Freizeitgestaltern, der Ihnen Ihre persönliche Urlaubs- oder Gesundheitsreise zusammenstellt.

Hierzu zählen Urlaubs- und Gesundheitsreisen für Privatpersonen, Gesundheitsangebote im Rahmen der betrieblichen Gesundheitsförderung, Seniorenreisen mit Rundum-Sorglos-Paket, Dialyse und Urlaub, uvm. ...

Durch unsere zahleichen Mitglieder und deren verschiedene Fachbereiche erschließen sich uns viele Möglichkeiten Ihnen genau das anzubieten was Sie suchen.

Sprechen Sie uns einfach ganz unverbindlich einmal an – wir sind gerne für Sie da!

GesundHarz e.V.
Telefon: 0175 / 2124401
info@gesundharzev.de

Informationsflyer als PDF

GesundHarz e.V.

 

Informationen zum Präventionsvorteil

 
Die meisten gesetzlichen Krankenkassen unterstützen Präventionsangebote, sofern diese nach § 20 SGB V zertifiziert sind. Um eine anteilige Kostenerstattung durch die Krankenkassen sicher zu stellen, empfehlen wir, sich bereits im Vorfeld mit den in Frage kommenden Krankenkassen in Verbindung zu setzen. Die Erstattung erfolgt nach erfolgreicher Teilnahme direkt zwischen der Krankenkasse und Ihnen. Sie müssen die Bescheinigung über die Teilnahme einfach bei ihrer Krankenkasse einreichen. Das Mindestalter für die Teilnahme an den Programmen liegt grundsätzlich bei 14 Jahren.
 
Sofern die leistungsrechtlichen Voraussetzungen erfüllt sind, bezuschusst Ihre Krankenkasse die Kosten für das abgeschlossene Gesundheitsprogramm für 2 Kurse pro Jahr mit jeweils bis zu 80,- €, insgesamt also bis zu 160,- € für Erwachsene bzw. mit bis zu 110,- € für Kinder ab 6 Jahren beim Familienangebot. Die Kostenübernahme durch Ihre Krankenkasse ist auf einmal jährlich begrenzt. Die Kostenzusage der Krankenkasse ist nur gültig, wenn auch zum Zeitpunkt der Teilnahme am Programm die Mitgliedschaft noch besteht. Im Falle eines Kassenwechsels müssen Sie mit der neuen Krankenkasse die Kostenübernahme klären.
 
 

Informationen zur betrieblichen Gesundheitsförderung

 
Was steckt dahinter?
In den vergangenen Jahren hat die betriebliche Gesundheitsförderung zunehmend größeres Interesse gefunden. Da sie ein geeignetes Mittel ist, auf die gesundheitlichen Beanspruchungen der Beschäftigten und veränderten psychischen Belastungen zum Beispiel durch den zunehmenden Umgang mit Informations- und Kommunikationstechnologien sowie Zeitdruck, angemessen zu reagieren. Um die Gesundheit, die Leistungsfähigkeit und das Wohlbefinden der Beschäftigten zu fördern, werden Arbeitsmittel, Arbeitsumgebung, Arbeitszeit, Arbeitsorganisation, Sozialbeziehung, individuelle Anpassungen und unterstützendes Umfeld einbezogen. Sinnvoll ist es, darüber hinaus auch die Lebenssituation der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Sinne der Work-Life-Balance zu berücksichtigen.
Die betriebliche Gesundheitsförderung ist ein wesentlicher Baustein des betrieblichen Gesundheitsmanagements. Sie umfasst die Bereiche des Gesundheits- und Arbeitsschutzes. Des betrieblichen Eingliederungsmanagements sowie der Personal- und Organisationspolitik. Sie schließt alle im Betrieb durchgeführten Maßnahmen zur Stärkung der gesundheitlichen Ressourcen ein.
 
Vorteile
Für Arbeitgeber und Beschäftigte ergeben sich durch eine erfolgreiche Implementierung von betrieblicher Gesundheitsförderung zahlreiche Vorteile!
 
Arbeitgeber
• Sicherung der Leistungsfähigkeit aller Mitarbeiter
• Erhöhung der Motivation durch Stärkung der Identifikation mit dem Unternehmen
• Kostensenkung durch weniger Krankheits- und Produktionsausfälle
• Steigerung der Produktivität und Qualität
• Imageaufwertung des Unternehmens
• Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit
 
Arbeitnehmer
• Verbesserung des Gesundheitszustandes und Senkung gesundheitlicher Risiken
• Reduzierung der Arztbesuche
• Verbesserung der gesundheitlichen Bedingungen im Unternehmen
• Verringerung von Belastungen
• Verbesserung der Lebensqualität
• Erhaltung / Zunahme der eigenen Leistungsfähigkeit
• Erhöhung der Arbeitszufriedenheit und Verbesserung des Betriebsklimas
• Mitgestaltung des Arbeitsplatzes und des Arbeitsablaufs
 
Steuerliche Vorteile
Seit dem 1. Januar 2009 wird die Förderung der Mitarbeitergesundheit zudem
unbürokratisch steuerlich unterstützt. Immerhin 500 Euro kann ein Unternehmen pro
Mitarbeiter und pro Jahr seither lohnsteuerfrei für Maßnahmen der Gesundheitsförderung
investieren.
Es werden Maßnahmen steuerbefreit, die hinsichtlich Qualität, Zweckbindung und
Zielgerichtetheit den Anforderungen der §§ 20 und 20a Abs. 1 i. V. mit § 20 Abs. 1 Satz 3 SGB
V genügen.

Hierzu zählen z.B.:
• Bewegungsprogramme
• Ernährungsangebote
• Suchtprävention
• Stressbewältigung

Nicht darunter fällt die Übernahme der Beiträge für einen Sportverein oder ein
Gesundheitszentrum bzw. Fitnessstudio.

Einkommensteuergesetz (EStG), § 3 Nr. 34:

Betriebliche Gesundheitsförderung
"Steuerfrei sind zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn erbrachte Leistungen des
Arbeitgebers zur Verbesserung des allgemeinen Gesundheitszustandes und der betrieblichen
Gesundheitsförderung, die hinsichtlich Qualität, Zweckbindung und Zielgerichtetheit den
Anforderungen der §§ 20 und 20a des Fünften Buches Sozialgesetzbuch genügen, soweit sie
500 Euro im Kalenderjahr nicht übersteigen."